12.03.2025 | Pfaffnau-Roggliswil
Räumung von Grabstätten
Gestützt auf das Friedhofreglement der Gemeinde Pfaffnau sind infolge Ablaufs der Grabesruhe folgende Gräber bis zum Mittwoch, 30. April 2025 zu räumen:
- Reihengräber, Bestattungsjahre 2003 und 2004
- Plattengräber, Bestattungsjahre 2003 und 2004
- Urnengräber, Südseite, Bestattungsjahre 2013 und 2014
Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabdenkmäler und Bepflanzungen bis zum erwähnten Zeitpunkt zu entfernen. Sollte die Räumung bis zum Mittwoch, 30. April 2025 nicht vorgenommen sein, werden die verbleibenden Materialien durch den Werkdienst der Gemeinde ohne Kostenfolge entsorgt.
Reservation von Plattengräbern
Wir ersuchen die Angehörigen, welche eines der erwähnten Plattengräber für sich oder Verwandte reservieren möchten, dies der Bauverwaltung Pfaffnau (Tel. 062 747 30 90) bis zum 30. April 2025 mitzuteilen. Anschliessend wird die Friedhofverwaltung über diese Gräber verfügen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Bauverwaltung, 062 747 30 90 gerne zur Verfügung.
Bauverwaltung Pfaffnau Pfaffnau, im März 2025