Kirchenaustritt
Wir bedauern jeden Kirchenaustritt, respektieren aber selbstverständlich, wenn sich jemand von der Kirche distanzieren will. Wir sind dankbar, wenn Sie uns Gelegenheit geben, Ihre Gründe für diesen Entschluss kennenzulernen. Es ist uns bewusst, dass die Kirche vieles zu lernen hat und nach wie vor einige «Langzeit-Baustellen» mit sich trägt. Wir bemühen uns, vor Ort eine einladende und weltoffene Kirche zu leben.
Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Engagement bis jetzt die Angebote der Kirche bereichert und durch Ihre Kirchensteuer die unterschiedlichen Leistungen ermöglicht haben:
- Sie fördern das Gemeinwohl in Ihrer Gemeinde und im Kanton Luzern in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel Seelsorge, Soziales und Bildung.
- Sie helfen mit, Kulturgüter zu pflegen und Traditionen zu erhalten, die uns verbinden und prägen.
- Sie ermöglichen es, dass christliche Werte, wie Solidarität und Gerechtigkeit, auch an die kommenden Generationen weitergegeben werden.
- Weit über 90 Prozent Ihrer Kirchensteuern bleibt in Ihrer Region.
Ihr Geld bleibt in der Region. Entdecken Sie, wo es hinfliesst
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, ist dazu kein kostenpflichtiges Formular nötig. Richten Sie Ihre schriftliche Austrittserklärung, versehen mit Adresse, Datum, Geburtsdatum und Unterschrift, an das Pfarramt ihrer Wohnpfarrei. Sie erhalten anschliessend eine Bestätigung Ihres Austritts, zusammen mit einem Brief der Pfarrei- und Kirchgemeindeleitung. Ihr Austritt wird von der Kirchgemeinde der politischen Gemeinde mitgeteilt.
Weil der Austritt aus der Kirche auch bedeutet, nicht mehr ohne Weiteres kirchlich heiraten oder beerdigt werden zu können oder als Tauf- oder Firmgötti oder Trauzeuge wirken zu können, bitten wir Sie Ihre Angehörigen über Ihren Kirchenaustritt zu informieren.